Teepflückerinnen und ihr 1 Cent-Anteil am Verkaufserlös waren der Auslöser: SPD, CDU und CSU haben sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Klingt langweilig, hat weitreichende Auswirkungen. Große deutsche Unternehmen müsssen künftig die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten bei ihren Zulieferern nachweisen. Da geht es zum Beispiel um den Nachweis des Verbotes von Kinder- und Zwangsarbeit, nicht nur in den eigenen Tochtergesellschaften sondern auch in allen Zulieferbetrieben. Dagegen argumentieren Wirtschaftsvertreter, die eine enorme Belastung für kleinere Unternehmen voraussehen. Das Gesetz soll daher erst ab Anfang 2023 gelten und nur für Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Erst ab 2024 wird der Anwendungsbereich ausgeweitet.

In Österreich fordert die zivilgesellschaftlich organisierte Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze! – Damit Lieferketten nicht verletzen!“ seit Oktober 2020 ein Lieferkettengesetz auf nationaler und EU-Ebene sowie verbindliche Regeln für das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. In der Schweiz gibt es bereits einen Gesetzesentwurf. Allerdings sind dies bisher Alleingänge innerhalb der EU, die auf eine gesamteuropäische Basis gestellt werden sollten.

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